Das Thema der Zeiterfassung ist zurzeit sehr aktuell. Am 14. Mail 2019 gab es einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, bei dem entschieden worden ist, dass es nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, wenn der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, die tägliche Arbeitszeit seiner Mitarbeiter individuell zu erfassen. Dieser Beschluss ist aber nach dem Bundeswirtschaftsministerium noch nicht gültig. Aktuell erfolgt eine Prüfung aus rechtlicher Sicht, ob dies in Deutschland wirklich umgesetzt werden muss.
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Mieterstrom - mit attraktivem Förderprogramm Energie selbst erzeugen und verbrauchen
Für die Zukunft sollen Mieter/Mieterinnen mehr in den Genuss erneuerbarer Energien kommen. Der sogenannte Mieterstrom ist günstiger wie auch umweltfreundlicher Strom - sozusagen die Energiewende im Wohnhaus.
Bei Mieterstrom handelt es sich um Energie, die von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen erzeugt wird. Diese befinden sich normalerweise im Dachbereich des Wohngebäudes. Der Strom wird unmittelbar in das gleiche Gebäude oder in dazugehörige Bereiche geliefert und auch verbraucht. Das öffentliche Netz wird nicht benötigt. Bleibt jedoch Strom übrig, wird dieser dem allgemeinen Netz zur Verfügung gestellt und entsprechend vergütet.
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