Mieterstrom - mit attraktivem Förderprogramm Energie selbst erzeugen und verbrauchen

Für die Zukunft sollen Mieter/Mieterinnen mehr in den Genuss erneuerbarer Energien kommen. Der sogenannte Mieterstrom ist günstiger wie auch umweltfreundlicher Strom - sozusagen die Energiewende im Wohnhaus.

Bei Mieterstrom handelt es sich um Energie, die von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen erzeugt wird. Diese befinden sich normalerweise im Dachbereich des Wohngebäudes. Der Strom wird unmittelbar in das gleiche Gebäude oder in dazugehörige Bereiche geliefert und auch verbraucht. Das öffentliche Netz wird nicht benötigt. Bleibt jedoch Strom übrig, wird dieser dem allgemeinen Netz zur Verfügung gestellt und entsprechend vergütet.

Der Vermieter liefert Mieterstrom oft nicht in Eigenregie, sondern beauftragt hierfür Dritte. Für diese, meistens spezielle Unternehmen aus der Energie-Dienstleistungsbranche, wird die Dachfläche bereitgestellt.

Beim Bezug von Strom aus dem öffentlichen Stromnetz fallen diverse zusätzliche Entgelte an. Dies ist bei Mieterstrom anders. Kosten wie zum Beispiel netzseitige Umlagen und Netzentgelte sowie Konzessionsabgaben und die Stromsteuer entfallen. Zusätzlich kann diese Art Stromgewinnung und dessen Verbrauch eine Förderung pro Kilowattstunde erhalten - den Mieter-Stromzuschlag.

Dadurch rechnet sich das Projekt einerseits für Vermieter und andererseits für die Mieter, die ihre Energie zu günstigen Konditionen erhalten. Zudem wird auf diese Weise die Nutzung erneuerbarer Energie vorangetrieben. Potenzial ist auf jeden Fall vorhanden, denn fast 4 Millionen Wohnungen könnten hierzulande mit selbst erzeugtem Strom am Wohnhaus versorgt werden.

Durch die Förderung des Mieterstroms sollen Mieter von Sonnenenergie profitieren. Dies war bislang hauptsächlich Eigenheimbesitzern vorbehalten. Installiert der Vermieter eine Solaranlage auf seinem Hausdach, kann er den gewonnenen Strom für seine Mieter bereitstellen. Dies ist schon seit einiger Zeit möglich, erweist sich allerdings zum Teil für Vermieter noch als wenig rentabel. Zusätzlicher Aufwand wie Messwesen und Vertrieb sowie die Abrechnung (inklusive Stromkennzeichnung) sind weitere Aufgaben des Anbieters (Vermieters), die es zu bewältigen gibt.

Aus diesen Gründen ist es oftmals rentabler, wenn Vermieter ihren erzeugten Strom direkt ins öffentliche Netz einspeisen und Vergütungen beziehungsweise die aktuelle Marktprämie ausschließlich für sich verbuchen.

Mit dem neuen Mieterstrom-Gesetz wird allerdings die bisherige Lücke zur Wirtschaftlichkeit geschlossen. Für Immobilienbesitzer, die als Vermieter auftreten, soll durch die vorgesehene Förderung ein attraktives Angebot entstehen, sodass die Mieter auch in den Genuss der günstigeren Energie kommen.

Gefördert wird Mieterstrom durch einen sogenannten Mieterstromzuschlag. Der Vermieter beziehungsweise Betreiber der Solaranlage kann diesen, bei Erfüllung der Voraussetzungen, vom zuständigen Netzbetreiber einfordern.

Einen Mieterstromzuschlag können Vermieter dann beanspruchen, wenn die Solaranlage elektrische Energie erzeugt, die bei maximal 100 Kilowatt liegt. Die Anlagen müssen am, auf oder innerhalb des Wohnhauses installiert sein. Der Strom darf zudem nicht durch das öffentliche Stromnetz fließen. Des Weiteren muss die erzeugte Energie an die Endverbraucher im gleichen Gebäude oder zusammenhängenden Nebengebäuden geliefert und dort auch verbraucht werden.


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