Prozessoptimierung ist ein wichtiges Thema für beinahe jedes Unternehmen. Es wird stets nach Möglichkeiten gesucht, das angebotene Produkt günstiger oder besser anbieten zu können. Die Ansätze für eine solche Optimierung können jedoch ganz unterschiedlich ausfallen und sind stark abhängig von der Art des Unternehmens und den Produkten, die letztlich angeboten werden. Für Dienstleister bedeutet das Optimieren meist eine schnellere oder hochwertigere Arbeitsweise. Schulungen für das Personal können dabei durchaus für den gewünschten Effekt sorgen.
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Entsorgung und Rückbau durch ein Rückbauunternehmen
Wenn Bauwerke oder Bauteile an das Ende ihres Lebenszyklus kommen, steht deren Rückbau an. Die Reststoffe werden verwertet oder entsorgt und Bau- oder Abbruchabfälle entsprechend deponiert. Für Entsorgung und Rückbau empfiehlt sich professionelle Hilfe durch ein Rückbauunternehmen.
Wann Entsorgung und Rückbau notwendig werden
Der Abbruch eines Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile wird dann notwendig, wenn die Gebäude in die Jahre kommen oder Platz für neue Anlagen geschaffen werden soll. Auch aus umweltschutztechnischen Gründen bietet es sich heutzutage mehr und mehr an, Gebäude abzubrechen und die Rohstoffe, die noch wiederverwertet werden können, entsprechend wiederzuverwerten.
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Die Personalvermittlung und ihre Aufgabenstellungen
Unternehmen, die sich mit der Personalvermittlung beschäftigen, sind gleichzeitig in der Personalberatung tätig. Sie suchen das passende Personal für Unternehmen. Dabei können sie sowohl vom Arbeitsgeber als auch vom Arbeitnehmer beauftragt werden. Sucht ein Arbeitnehmer eine Stelle über die private Vermittlung, muss er bei der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses die Kosten selbst tragen. Sollte es sich um einen Arbeitslosen handeln, bietet das Arbeitsamt seine Hilfe an. Dazu werden Gutscheine ausgegeben, mit denen die Personalvermittler im Erfolgsfall vergütet werden.
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Die elektronische Zeiterfassung und seine Vor- und Nachteile
Das Thema der Zeiterfassung ist zurzeit sehr aktuell. Am 14. Mail 2019 gab es einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, bei dem entschieden worden ist, dass es nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, wenn der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, die tägliche Arbeitszeit seiner Mitarbeiter individuell zu erfassen. Dieser Beschluss ist aber nach dem Bundeswirtschaftsministerium noch nicht gültig. Aktuell erfolgt eine Prüfung aus rechtlicher Sicht, ob dies in Deutschland wirklich umgesetzt werden muss.
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